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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis für den Betreiber: Dieser Entwurf ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie ihn vor der Verwendung anwaltlich oder durch Ihre Kammer prüfen und passen Sie ihn an Ihre tatsächliche Vertragspraxis an. Diesen Hinweis anschließend bitte löschen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention, Taubenabwehr, Desinfektion sowie damit verbundene Beratungs- und Dokumentationsleistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Telefonische oder schriftliche Preisauskünfte vor einer Besichtigung sind unverbindliche Richtwerte. Ein verbindlicher Festpreis wird nach Kenntnis von Art und Umfang des Befalls genannt.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande; die Annahme kann auch durch Ausführung der Leistung erfolgen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Räumen und Flächen.

(2) Der Auftraggeber setzt vor der Behandlung die ihm mitgeteilten Vorbereitungsmaßnahmen um, insbesondere das Ausräumen von Schränken, das Waschen von Textilien, das Entfernen temperatur- oder wirkstoffempfindlicher Gegenstände sowie das Verbringen von Haustieren, Zierfischen und Pflanzen.

(3) Der Auftraggeber weist auf besondere Umstände hin, insbesondere auf Allergien, Schwangerschaften, Kleinkinder, Haustiere, Bienenvölker in der Nachbarschaft sowie auf frühere Eigenbehandlungen mit Insektiziden.

(4) Unterbleibt eine Mitwirkung und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, kann der Auftragnehmer den entstandenen Aufwand berechnen.

§ 4 Ausführung der Leistung

(1) Der Auftragnehmer wählt Verfahren und Mittel nach fachlichem Ermessen unter Beachtung der geltenden Zulassungen und Anwendungsbestimmungen.

(2) Bei Arten, deren Entwicklungszyklus eine Nachbehandlung erfordert, ist die Leistung erst mit der vereinbarten Nachkontrolle abgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber die Nachkontrolle nicht wahr, entfallen darauf gestützte Ansprüche.

(3) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei Notdiensteinsätzen richtet sich die Reihenfolge nach der Dringlichkeit.

§ 5 Preise, Zuschläge und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird.

(2) Für Einsätze außerhalb der regulären Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein zuvor mitgeteilter Zuschlag berechnet.

(3) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Verzugsregelung.

(4) Auf Wunsch weist der Auftragnehmer den Arbeitsanteil gesondert aus, damit der Auftraggeber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen kann. Voraussetzung dafür ist eine unbare Zahlung.

§ 6 Erfolg und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Bekämpfung nach dem anerkannten Stand der Technik.

(2) Ein dauerhafter Ausschluss eines erneuten Befalls kann nicht zugesagt werden, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt, insbesondere bei baulichen Mängeln, bei Wiedereintrag aus benachbarten Einheiten oder aus dem öffentlichen Raum sowie bei Nichtbeachtung der erteilten Hinweise.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen; dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Schäden, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 3 beruhen, wird nicht gehaftet.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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