Pflichten
Rattenbefall melden: Was in NRW wirklich Pflicht ist
Viele Städte im Ruhrgebiet verpflichten Grundstückseigentümer, einen Rattenbefall anzuzeigen. Was das bedeutet, wer meldet und was danach passiert.
Rattenbefall sind der einzige Schädling, bei dem Sie eventuell nicht nur ein Problem haben, sondern auch eine Pflicht.
Warum es diese Regel überhaupt gibt
Ratten sind im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich als Gesundheitsschädlinge eingestuft. § 17 IfSG ermächtigt die Länder und über sie die Kommunen, die Bekämpfung zu regeln. Genau davon haben die Ruhrgebietsstädte Gebrauch gemacht – meist in Form einer Schädlingsbekämpfungssatzung oder einer Verordnung zur Rattenbekämpfung.
Der Grund ist praktisch: Ratten halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Eine Population, die auf einem Grundstück geduldet wird, versorgt den halben Straßenzug. Die Anzeigepflicht sorgt dafür, dass die Kommune ein Lagebild bekommt und die Bekämpfung im Kanalnetz mit den privaten Maßnahmen abstimmen kann.
Wen die Pflicht trifft
Adressat ist in aller Regel der Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte des Grundstücks – also auch Verwaltungen, Pächter und Betriebsinhaber. Mieter sind meist nicht unmittelbar verpflichtet; für sie gilt die mietrechtliche Anzeigepflicht nach § 536c BGB gegenüber dem Vermieter.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie zur Miete wohnen und Ratten sehen, melden Sie es schriftlich an Vermieter oder Hausverwaltung. Passiert daraufhin nichts, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden – das ist kein Denunziantentum, sondern der vorgesehene Weg.
Was nach der Meldung passiert
Die Behörde nimmt die Anzeige auf und ordnet in der Regel an, dass der Befall durch einen Fachbetrieb bekämpft wird. Häufig wird ein Nachweis verlangt – dafür ist der Befallsbericht des Fachbetriebs gedacht, den Sie ohnehin bekommen sollten.
Parallel prüft die Kommune, ob im öffentlichen Raum und im Kanalnetz eine Ursache liegt. Das ist erfahrungsgemäß der wichtigste Teil: In dicht bebauten Stadtteilen des Ruhrgebiets stammt der überwiegende Teil der Rattenpopulation aus dem Kanalnetz, und ein defekter Hausanschluss ist die häufigste Eintrittspforte in ein Gebäude.
Wer bezahlt was
Die Bekämpfung im öffentlichen Raum und im Kanal zahlt die Kommune. Alles auf Ihrem Grundstück zahlen Sie beziehungsweise als Mieter Ihr Vermieter, weil ein Rattenbefall ein Mangel der Mietsache ist.
Wenn sich herausstellt, dass der Kanalhausanschluss defekt ist, wird es unangenehmer: Die Unterhaltungspflicht für den Anschluss bis zur Grundstücksgrenze liegt üblicherweise beim Eigentümer. Die Sanierung ist dann eine eigene Position – aber ohne sie ist jede Bekämpfung nur eine Pause.
Was Sie nicht selbst tun dürfen
Rattengift ist kein Baumarktartikel für den Dauergebrauch. Antikoagulante Rodentizide gehören von berufsmäßigen Anwendern ausschließlich in gesicherte Köderstationen; für Privatpersonen gelten enge Beschränkungen. Der Grund sind Sekundärvergiftungen: Rückstände dieser Wirkstoffe sind inzwischen flächendeckend in Greifvögeln und Füchsen nachweisbar.
Dazu kommt das ganz praktische Risiko: Ein Tier, das im Hohlraum einer Zwischendecke verendet, verursacht wochenlangen Geruch und zieht Speckkäfer und Aasfliegen an. Auch deshalb arbeiten Fachbetriebe mit dokumentierten Stationen an definierten Punkten.
Das Wichtigste zuerst: die Futterquelle
Vor jeder Meldung und jeder Bekämpfung steht eine Frage, die Sie selbst beantworten können: Wovon leben die Tiere hier? In neun von zehn Fällen ist die Antwort eine von dreien – Vogelfutter, offener Kompost mit Speiseresten oder ein ungepflegter Tonnenstandplatz. Der vierte Klassiker sind Speisereste in der Toilette, die die Population im Kanal unter dem Haus zuverlässig versorgen.
Wer diese Quellen abstellt, hat den größten Teil der Arbeit erledigt, bevor der erste Köder liegt.
Was Sie parallel zur Meldung tun sollten: die Nahrungsgrundlage entziehen. Tonnen geschlossen halten, keine Säcke daneben stellen, Vogelfütterung im Boden- und Hofbereich einstellen, Tierfutter nicht über Nacht draussen lassen, Komposter nur geschlossen betreiben. Diese Massnahmen kosten nichts und wirken sofort.
Nicht tun sollten Sie das Naheliegende: selbst Gift auslegen. Rodentizide sind Biozidprodukte nach der EU-Verordnung 528/2012, für viele Wirkstoffe und für die Anwendung im Freien sind sie Laien nicht erlaubt, und die Köder gehören in gesicherte Stationen. Offen ausgelegtes Gift gefährdet Kinder, Haustiere und Greifvögel – und erzeugt die Resistenzen, die spätere Bekämpfungen erschweren.
Quellen und Stand
Häufige Fragen dazu
Muss ich als Mieter melden?
Die Anzeigepflicht aus den Satzungen richtet sich in der Regel an Eigentümer und Verfügungsberechtigte. Als Mieter melden Sie den Befall an Vermieter oder Hausverwaltung – und zwar schriftlich, weil daraus Ihre Rechte auf Mangelbeseitigung folgen. Ist niemand erreichbar, können Sie sich auch direkt an das Ordnungsamt wenden.
Kommt die Stadt und bekämpft kostenlos?
In der Regel nicht auf Privatgrundstücken. Die Kommune bekämpft im öffentlichen Raum und im Kanalnetz; auf Ihrem Grundstück ordnet sie an, dass Sie einen Fachbetrieb beauftragen. Die Kosten dafür tragen Sie beziehungsweise Ihr Vermieter.
Was passiert, wenn ich nicht melde?
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist nach den meisten Satzungen eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Praktisch wichtiger: Ein unbekämpfter Befall breitet sich auf Nachbargrundstücke aus, und daraus können zivilrechtliche Ansprüche entstehen.
Woher weiß ich, was in meiner Stadt gilt?
Die Satzungen stehen im Ortsrecht auf den städtischen Internetseiten, meist unter „Schädlingsbekämpfungssatzung“ oder „Verordnung zur Bekämpfung von Ratten“. Wir kennen die Regelungen für die Städte in unserem Einsatzgebiet und sagen Ihnen bei der Beauftragung, was zu tun ist.